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   OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09   

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OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09 (https://dejure.org/2012,9262)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 19 LD 10/09 (https://dejure.org/2012,9262)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 19 LD 10/09 (https://dejure.org/2012,9262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entfernung eines Universitätsprofessors aus dem Beamtenverhältnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 184b Abs. 4 S. 2 StGB; § 34 S. 1 BeamtStG; § 14 Abs. 1 S. 1, 2, 4 NDiszG
    Entfernung eines Universitätsprofessors aus dem Beamtenverhältnis wegen des innerdienstlichen Sichverschaffens und Besitzes kinderpornografischer Dateien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Universitätsprofessors aus dem Beamtenverhältnis wegen des innerdienstlichen Sichverschaffens und Besitzes kinderpornografischer Dateien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung eines Universitätsprofessors aus dem Beamtenverhältnis wegen des innerdienstlichen Sichverschaffens und Besitzes kinderpornografischer Dateien

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Angesichts dessen, dass der Schwerpunkt des dem Beklagten zur Last gelegten Fehlverhaltens im dienstlichen Bereich liegt, lassen sich als Richtschnur für die Zuordnung der Disziplinarmaßnahme, namentlich einer unterhalb der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis liegenden Maßnahme, nicht die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 (- BVerwG 2 C 13.10 -, NVwZ 2011, 299, u. - BVerwG 2 C 5.10 -, NVwZ 2011, 303) heranziehen, in denen das Bundesverwaltungsgericht für ein durch den Besitz kinderpornografischer Dateien begründetes außerdienstliches Dienstvergehen bei einem Fehlen jeglichen Dienstbezugs unter Berücksichtigung eines für den Tatzeitpunkt in § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB geregelten Strafrahmens von bis zu zwei Jahren einen mittelschweren Maßstab angelegt und als Richtschnur für die Zuordnung der Disziplinarmaßnahme eine (vorliegend ohnehin rechtlich nicht in Betracht kommende) Zurückstufung angenommen hat.
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, ZBR 2011, 414 = juris Langtext, Rnr. 13 ff. m. w. N.) ist allerdings aufgrund dessen, dass es unter der Geltung der Verwaltungsgerichtsordnung ausgeschlossen ist, die Berufung auf die Nachprüfung einzelner materiell-rechtlicher Voraussetzungen des Klagebegehrens zu beschränken, in Disziplinarklageverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz - anders als unter der Geltung der Bundesdisziplinarordnung und der Niedersächsischen Disziplinarordnung - eine auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung nicht zulässig.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Angesichts dessen, dass der Schwerpunkt des dem Beklagten zur Last gelegten Fehlverhaltens im dienstlichen Bereich liegt, lassen sich als Richtschnur für die Zuordnung der Disziplinarmaßnahme, namentlich einer unterhalb der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis liegenden Maßnahme, nicht die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2010 (- BVerwG 2 C 13.10 -, NVwZ 2011, 299, u. - BVerwG 2 C 5.10 -, NVwZ 2011, 303) heranziehen, in denen das Bundesverwaltungsgericht für ein durch den Besitz kinderpornografischer Dateien begründetes außerdienstliches Dienstvergehen bei einem Fehlen jeglichen Dienstbezugs unter Berücksichtigung eines für den Tatzeitpunkt in § 184 b Abs. 4 Satz 2 StGB geregelten Strafrahmens von bis zu zwei Jahren einen mittelschweren Maßstab angelegt und als Richtschnur für die Zuordnung der Disziplinarmaßnahme eine (vorliegend ohnehin rechtlich nicht in Betracht kommende) Zurückstufung angenommen hat.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    - BVerwG 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3) kann ihm bei objektiver Gewichtung des Dienstvergehens auf der Grundlage der vorstehend festgestellten Umstände nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für ihn als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung unumgänglich ist.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Für das sich aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammensetzende einheitliche Dienstvergehen bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urt. v. 23.2.2005 - BVerwG 1 D 1.04 -, juris), womit zugleich gesagt ist, dass die innerdienstliche Pflichtverletzung in erster Linie bestimmend für die disziplinare Maßregelung ist.
  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Bildmaterial, das den sexuellen Missbrauch von Kindern durch skrupellose Erwachsene wiedergibt, die die Kinder für die Erregung sexueller Reize beim Betrachter ausnutzen, degradiert diese sexuell missbrauchten Kinder zum reinen Objekt geschlechtlicher Begierde und begründet damit einen Verstoß gegen die unantastbare Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 6.7.2000 - BVerwG 2 WD 9.00 -, BVerwGE 111, 291).
  • BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 18.10

    Besitz kinderpornographischer Bild- und Videodateien; außerdienstliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Dass die Bedeutung in der gesetzlichen Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die Maßnahmebemessung eines strafbaren außerdienstlichen Verhaltens zu sehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Dezember 2010 (- 2 B 18.10 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 14) noch einmal ausdrücklich hervorgehoben.
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 20 LD 1/09

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Kinderpornographie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Er ist aber ebenso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hier missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. dazu Urt. d. erk. Gerichts v. 18.11.2004 - 3 LD 1/03 -, NVwZ 2005, 350, u. v. 1.3.2011 - 20 LD 1/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2004 - 3 LD 1/03

    Entlassung aus dem Dienst wegen des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 19 LD 10/09
    Er ist aber ebenso wie der Produzent kinderpornografischer Schriften für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hier missbrauchten Kinder verantwortlich (vgl. dazu Urt. d. erk. Gerichts v. 18.11.2004 - 3 LD 1/03 -, NVwZ 2005, 350, u. v. 1.3.2011 - 20 LD 1/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Diese Rechtsprechung ist auch nach Einführung des BDG und der jeweiligen darauf basierenden Landesdisziplinargesetze von der Rechtsprechung und Literatur weitergeführt worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30. August 2021 - OVG 80 D 2/21 - OVG Sachen, Urt. v. 23. April 2021 - 12 A 729/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21. April 2021 - 3d A 1595/20.BDG - VGH Bayern, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 16a D 15.1110 - OVG Thüringen, Urt. v. 25. April 2017 - 8 DO 647/15 - VGH Hessen, Beschl. v. 24. März 2016 - 28 A 2764/15.D - OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Februar 2012 - 19 LD 10/09 -, jeweils zit. nach JURIS; Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. A., § 4 Rdnr. 26, m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

    Damit mach er sich aber ebenfalls für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (absolut herrschende Rechtsprechung: vgl. nur: BVerwG, Urt. vom 06.07.2000, 2 WD 9.00; BVerwG, Urt. vom 19.08.2010, 2 C 13.10; OVG Lüneburg, Urt. vom 08.02.2012, 19 LD 10/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 20.06.2012, DL 13 S 155/12; BayVGH, Urt. vom 17.11.2011, 16 a D 10.2504; jeweils m. w. N. und alle juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18

    Entfernung aus dem Dienst wegen einer außerdienstlichen Pflichtverletzung

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob eine im Dienst begangene Straftat stets innerdienstlich ist (so z.B. das dienstliche Sich-Verschaffen und Speichern kinderpornographischer Dateien durch einen Universitätsprofessor, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2012 - 19 LD 10/09 - juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Diese Rechtsprechung ist auch nach Einführung des BDG und der jeweiligen darauf basierenden Landesdisziplinargesetze von der Rechtsprechung und Literatur weitergeführt worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30. August 2021 - OVG 80 D 2/21 - OVG Sachen, Urt. v. 23. April 2021 - 12 A 729/18.D - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21. April 2021 - 3d A 1595/20.BDG - VGH Bayern, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 16a D 15.1110 - OVG Thüringen, Urt. v. 25. April 2017 - 8 DO 647/15 - VGH Hessen, Beschl. v. 24. März 2016 - 28 A 2764/15.D - OVG Niedersachsen, Urt. v. 8. Februar 2012 - 19 LD 10/09 -, jeweils zit. nach JURIS; Hermann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. A., § 4 Rdnr. 26, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 3d B 547/16

    Rechtswidrigkeit der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten unter Einbehaltung

    Das von der Antragsgegnerin angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 8. Februar 2012, 19 LD 10/09 -, Nds. VBl.
  • VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 1240/18

    Hochschulrecht, Beamtenrecht

    Die Kommunikation war in den universitären Aufgabenbereich des Klägers eingebunden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2012 - 19 LD 10/09 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. April 2000 - D 17 S3/00 -, juris Rn. 48).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 8 A 11/11

    Disziplinarrecht; Entfernung aus dem Dienst

    Damit mach er sich aber ebenfalls für die mit der Herstellung von Kinderpornografie zwangsläufig verbundenen gravierenden Verletzungen an Leib und Seele der hierbei missbrauchten Kinder verantwortlich (absolut herrschende Rechtsprechung: vgl. nur: BVerwG, Urt. vom 06.07.2000, 2 WD 9.00; BVerwG, Urt. vom 19.08.2010, 2 C 13.10; OVG Lüneburg, Urt. vom 08.02.2012, 19 LD 10/09; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 20.06.2012, DL 13 S 155/12; BayVGH, Urt. vom 17.11.2011, 16 a D 10.2504; jeweils m. w. N. und alle juris).
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